Hauptinhalt

Handel von Flugslots soll erlaubt werden

  • 20.02.2012
  • Foto: Flughafen Zürich AG
Image Handel von Flugslots soll erlaubt werden

Die EU-Kommission will den Handel von Lande- und Startrechten zwischen Fluggesellschaften erlauben – gemäss Kommission eine effiziente Lösung für eine flexiblere Verteilung der Flug-Slots. Ebenso wirtschaftlich wäre der Handel von Transitrechten an einer Alpentransitbörse.

mhh. Die europäische Kommission hat vor kurzem eine Änderung der Verordnung 95/93 zur «Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen» präsentiert. Die Zeitnischen – neudeutsch «Slots» – erlauben den Fluggesellschaften, an einem bestimmten Tag und zu einem bestimmten Zeitpunkt zu starten und zu landen.

Im Vorschlag der Kommission wird der sogenannte Handel von Lande- und Startrechten («Secondary slot trading») legalisiert. Fluggesellschaften sollen also künftig ihre Slots untereinander handeln dürfen, was für eine flexiblere Verteilung der Lande- und Startrechte sorgen soll. Bisher war der Handel nicht explizit erlaubt, und einige Länder nutzen diese juristische Grauzone aus.

Die von der Kommission in der Reform vorgesehene Versteigerung von allen Slot Rechten, nicht nur von jenen, die durch die Fluggesellschaften nicht genutzt werden, wurde schliesslich verworfen. Die Kommission konnte sich nicht gegen den politischen Druck der Fluggesellschaften durchsetzen.

Wieso nicht mit Transitrechten?
Während Flugzeuge, Züge oder Schiffe auf mengenmässig beschränkte Slots oder Trassen angewiesen sind, bleibt die Strasse der einzige Verkehrsweg, der ohne Beschränkungen wachsen kann. Die angekündigte Einführung des Handels von Slots in der EU – auch wenn nur in eingeschränkter Form – zeigt aber, dass die europäische Kommission diese Handelssysteme für eine effiziente und wirtschaftliche Methode hält, um Kapazitätsproblemen entgegenzuwirken.

Die Alpentransitbörse, respektive der Handel mit Transitrechten für den alpenquerenden Schwerverkehr, wäre ein ebenso wirtschaftliches und effizientes Mittel, um die Kapazitätsprobleme in den Alpen zu lösen. Damit könnten auch die schädlichen Auswirkungen auf die ökologisch besonders sensible Bergwelt sowie die Gesundheit der Bevölkerung entlang der Transitachsen vermindert werden. Aus Sicht der EU-Kommission sollte daher einer alpenweiten Einführung einer Alpentransitbörse eigentlich nichts im Wege stehen.

Alpentransitbörse
Herrengasse 2
Postfach 28
CH-6460 Altdorf

Tel +41 (0)41 870 97 81
Fax +41 (0)41 870 97 88
international@alpentransitboerse.ch
PC-Konto:19-6246-9