Mai 2007 - ATB ist praxistauglich - Schweizer Studie veröffentlicht
Am 3. Mai 2007 wurde die Studie „Alpentransitbörse: Untersuchung der Praxistauglichkeit“ durch das Schweizer Verkehrsministerium (UVEK Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) veröffentlicht.
Bereits der erste Bericht zur Machbarkeit einer Alpentransitbörse (ATB) vom Mai 2005 folgerte, dass "die Alpentransitbörse ein realisierbares, effizientes und effektives Instrument der Verkehrspolitik ist. Als marktwirtschaftliches Instrument setzt sie Anreize zur optimalen Nutzung der Infrastrukturen, generiert wertvolle Informationen und sorgt dafür, dass die angestrebten Ziele kostengünstig erreicht werden." In der nun veröffentlichten Nachfolgestudie wurde das „Cap-and-Trade“- Modell (Begrenzung und Handel) auf seine Praxistauglichkeit genauer untersucht:
- Welche Eckpunkte hat eine ATB? (Definition Durchfahrtsrechte * Mengenziele, Zuteilung, Kurzstreckenverkehr, etc.)
- Wie wird eine ATB umgesetzt? (Akteure, RechtehandelKontrolle, etc.)
- Welche flankierende Massnahmen sind zu prüfen? (Information, RoLa, Bonussystem, etc.)
- Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?
Die Untersuchung zeigt, dass die Alpentransitbörse technisch und betrieblich machbar ist und den Test der Praxistauglichkeit bestanden hat. Die ATB soll im gesamten Alpenbogen eingeführt werden. Eine Neuverhandlung des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU ist aus völkerrechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig.
Alpentransitbörse
Die Alpen vom Schwerverkehr entlasten