Juni 2007 - Schweizer Regierung will ATB für Güterverkehrsverlagerung
Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat – die Schweizer Regierung – die Botschaft zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.
Schweizer Regierung will ATB für Güterverkehrsverlagerung
Das Güterverkehrsverlagerungsgesetz soll das bis Ende 2010 befristete Verkehrsverlagerungsgesetz ablösen. Der Bundesrat hält daran fest, dass das bisherige Verlagerungsziel von 650’000 Lastwagenfahrten pro Jahr durch die Schweizer Alpen erreicht werden soll. Vom bisherigen Zieljahr 2009 wird aber abgerückt. Die Reduktion soll „so rasch als möglich“ erfolgen. Als Zwischenziel soll im Jahr 2011 die Millionengrenze unterschritten werden. Zur Fortsetzung der finanziellen Förderung des Bahngüterverkehrs ist ein Finanzrahmen von 1,6 Milliarden Franken für die Jahre 2011 bis 2018 vorgesehen. Um die Verlagerung der Güter auf die Schiene voranzutreiben, soll eine Alpentransitbörse eingeführt werden. Mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Sie wurde in der vorangegangenen Vernehmlassung begrüsst und soll in Abstimmung mit der EU und den Nachbarländern eingeführt werden.
Die Alpen-Initiative, Urheberin des Verlagerungsauftrags in der Schweizer Verfassung, bezeichnet den Vorschlag des Bundesrats als verfassungswidrig, mut- und phantasielos: Der Bundesrat schiebt die Verantwortung für die Verlagerungsmassnahmen, die er gemäss Verfassung selber hat, auf das Parlament ab. Auch die Terminvorgabe der Verfassung wird nicht eingehalten. Der Bundesrat nennt zudem ausser der Alpentransitbörse kein einziges neues (kurzfristig wirksames) Verlagerungsinstrument. Die Alpen-Initiative wird deshalb beim Parlament eine Aufsichtsbeschwerde einreichen.