| Die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz (LSVA) war rechtens. Das Lastwagengewerbe war mit der Erhöhung auf den 1. Januar 2008 nicht einverstanden und zog vor Gericht. Das Bundesverwaltungs-gericht hatte im Oktober 2009 die Erhöhung rückwirkend gekippt. Das Bundes-gericht, die oberste Schweizer Rechtsinstanz, hat dieses Urteil der Vorinstanz jetzt aber aufgehoben. Die LSVA wird voraussichtlich in diesen Tagen wieder erhöht. Die Alpen-Initiative begrüsst das Urteil: Jetzt kann die vorgesehene LSVA-Erhöhung endlich greifen und den Konkurrenzvorteil, den das Strassentrans-portgewerbe mit der Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen bereits 2005 erhalten hat, einigermassen ausgleichen. Für die Verlagerung des alpenque-renden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene genügt die Erhöhung der LSVA allerdings nicht. Um das vom Volk gesetzte Ziel zu erreichen, muss so schnell wie möglich eine Alpentransitbörse eingeführt werden. Medienmitteilung Alpen-Initiative |